Wenn der Sturm zuschlägt: Was zahlt welche Versicherung?

Dieses Jahr war erst wenige Tage alt, da traf auch schon der erste große Sturm auf Deutschland. „Burglind“ richtete erhebliche Schäden an. Gerade Hauseigentümer müssen nach solchen Stürmen oftmals einige Reparaturen vornehmen lassen. Dach, Fassade, Gartenzaun – das kann schnell sehr teuer werden. Haus & Grund Rheinland informiert, welche Versicherungen helfen.

Dieses Jahr war erst wenige Tage alt, da traf auch schon der erste große Sturm auf Deutschland. „Burglind“ richtete erhebliche Schäden an. Gerade Hauseigentümer müssen nach solchen Stürmen oftmals einige Reparaturen vornehmen lassen. Dach, Fassade, Gartenzaun – das kann schnell sehr teuer werden. Haus & Grund Rheinland informiert, welche Versicherungen helfen.

Düsseldorf. Mit dem Sturmtief Burglind zog gleich am 3. Januar 2018 auch der erste Orkan in diesem Jahr über Deutschland hinweg. Auch im Rheinland erreichten die Böen teils Windstärke 12. Es war der zweite schwere Sturm in diesem Winterhalbjahr. Erst im Oktober war der Sturm Xavier über Deutschland gezogen. Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes er einer der schlimmsten Stürme der vergangenen Jahrzehnte, abgesehen von Kyrill im Winter 2007. Acht Menschen kamen ums Leben. Sie wurden Opfer von herabfallenden Ästen und umstürzenden Bäumen.

Die Folgen waren in beiden Fällen erheblich. Als der Orkan vorübergezogen war, gingen bei den Versicherern die Schadensmeldungen ein. Abgedecktes Dach, weggerissene Ziegel oder Fassadenverkleidung und entwurzelte Bäume, die Gartenzäune und Gebäudeteile unter sich begruben, wurden als Folgen des Sturms festgestellt.

So können Eigentümer sich gegen Sturm versichern

Wer zahlt diese entstandenen Schäden? Ab Windstärke 8 mit einer Geschwindigkeit von 62 Kilometern in der Stunde aufwärts kommt die Gebäudeversicherung bei mitversichertem Sturmrisiko für die Sachschäden am eigenen Haus auf. Auch wenn der Baum des Nachbarn auf das eigene Grundstück fällt und Schaden am Gebäude anrichtet, zahlt grundsätzlich die eigene Gebäudeversicherung die Reparaturkosten.

Der Nachbar kann nur dann haftbar gemacht werden, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend wahrgenommen hat. Unterlässt der Nachbar die regelmäßige Baumkontrolle, schneidet er morsche Äste nicht ab, kann er bei einem Sturm, durch den der ungepflegte Baumbestand in der Nachbarschaft Schaden anrichtet, haftbar gemacht werden.

Der Geschädigte muss die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den untätigen Eigentümer nachweisen. Gelingt die Beweisführung, hilft dem Nachbarn nur die eigene Haus & Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Sie ersetzt den geltend gemachten Schaden aufgrund Verletzung der Verkehrssicherungspflichten. Wer in dieser Haftungslage keine Haftpflichtversicherung hat, bleibt selbst unbegrenzt zahlungspflichtig bis zur Höhe des entstandenen Schadens.

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