Bundesverfassungsgericht muss bei der Grundsteuer schnell Rechtssicherheit schaffen

Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird heute darüber verhandelt, ob die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Daran hatte unter anderem der Bundesfinanzhof ernste Zweifel angemeldet. Zu einer Reform der Steuer kann sich die Politik seit Jahren nicht durchringen. Jetzt könnte Karlsruhe sie dazu zwingen – doch eine Reform könnte für Eigentümer teuer werden.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Hier steht die Grundsteuer auf dem Prüfstand

Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird heute darüber verhandelt, ob die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Daran hatte unter anderem der Bundesfinanzhof ernste Zweifel angemeldet. Zu einer Reform der Steuer kann sich die Politik seit Jahren nicht durchringen. Jetzt könnte Karlsruhe sie dazu zwingen – doch eine Reform könnte für Eigentümer teuer werden.

Berlin. In die seit Jahrzehnten erfolglos geführte Debatte zur Neuregelung der Grundsteuer wird in den kommenden Monaten endlich Bewegung kommen. Das erwartet der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland mit Blick auf die heutige mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur bisherigen Bemessung der Grundsteuer.

„Wir gehen davon aus, dass am Ende der Verhandlung eine klare Aussage zur bislang praktizierten Einheitsbewertung, aber auch Erkenntnisse für eine Neugestaltung der Steuer stehen werden“, erklärte Verbandspräsident Kai Warnecke gestern in Berlin. Warnecke nimmt heute (16. Januar 2018) persönlich an der Anhörung zur Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Grundsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht teil.

Reform der Grundsteuer: Macht Karlsruhe der Politik Druck?

Das Karlsruher Urteil könne den politischen Druck erhöhen, die Reform der Grundsteuer rasch voranzutreiben. „Bürger und Kommunen haben einen Anspruch auf Rechts- und Planungssicherheit.“ Das derzeit von der Mehrheit der Bundesländer favorisierte Kostenwertmodell wird die Grundsteuerbelastung von Eigentümern teilweise vervierzigfachen, wenn die von der Politik versprochene Anpassung von Steuermesszahlen und Hebesätzen nicht kommt. Da die Grundsteuer über die Betriebskostenabrechnung umgelegt wird, träfe das auch Mieter.

Das belegen erste Auswertungen einer Analyse des Verbandes, in die Angaben von über 500 Eigentümern aus ganz Deutschland eingeflossen waren. „Das würde eine für die Bürger nicht hinnehmbare Mehrbelastung bedeuten. Zugleich würde diese Maßnahme sämtliche Bemühungen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, konterkarieren“, so Kai Warnecke.

Haus & Grund Deutschland befürwortet für die Ermittlung der Grundsteuer ein Modell, das an den ursprünglich von den Ländern Bayern, Hessen und Baden-Württemberg eingebrachten Vorschlag angelehnt ist. Demnach sollte sich die Grundsteuer nach der Größe des Grundstückes und nach der Nutzfläche, nicht jedoch nach dem Wert bemessen.

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