E-Auto-Ladesäule im privaten Mietshaus: Land fördert Beratung

Vor einem Jahr hatten wir darüber berichtet: Das Land NRW fördert den Bau von Lade-Einrichtungen für E-Autos in privaten Wohnimmobilien. Super, wenn man ein selbstgenutztes Einfamilienhaus hat. Wer dagegen eine Eigentumswohnung oder ein Mietshaus hat, steht vor komplexen Fragen. Darauf reagiert das Land und fördert jetzt teure Umsetzungsberatungen für Vermieter.

Vor einem Jahr hatten wir darüber berichtet: Das Land NRW fördert den Bau von Lade-Einrichtungen für E-Autos in privaten Wohnimmobilien. Super, wenn man ein selbstgenutztes Einfamilienhaus hat. Wer dagegen eine Eigentumswohnung oder ein Mietshaus hat, steht vor komplexen Fragen. Darauf reagiert das Land und fördert jetzt teure Umsetzungsberatungen für Vermieter.

Düsseldorf. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert seit dem 1. Oktober 2018 eine Umsetzungsberatung für private Vermieter, die Ihren Mietern Ladestationen für Elektrofahrzeuge anbieten möchten. Dabei ist zum Beispiel an sogenannte Wallboxes gedacht, wie sie zum schnellen Aufladen von Elektroautos benötigt und vom Land NRW auch finanziell gefördert werden. Das geht aus einer Mitteilung des NRW-Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hervor.

Wer sich neutral und unabhängig zur Einrichtung von Lademöglichkeiten in seinem Mietshaus beraten lassen möchte, kann sich bis zu 50 Prozent der Beratungskosten – maximal 15.000 Euro – vom  Land bezahlen lassen. Bedingung für die Zuschüsse des Landes ist, dass am Ende der Beratung ein klares Konzept steht, das in einem sogenannten Handlungs- und Umsetzungsplan festgehalten wird. Die Förderung beantragen können private Eigentümer von Mietshäusern mit mindestens 3 Wohnungen.

Wallbox fürs Mietshaus: Beratungsförderung kann online beantragt werden

Wichtig: Der Eigentümer darf das Projekt erst in Angriff nehmen, wenn die Entscheidung über die beantragte Förderung da ist. Bevor er den Auftrag erteilt, muss er den Zuwendungsbescheid in Händen halten. Vermietende Eigentümer sollten die Förderung daher rechtzeitig beantragen – das geht online über diese Eingabemaske der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg. Viele weitere Informationen und Erklärungen zum Thema hält die Behörde auf dieser Infoseite bereit.

Nicht in den Genuss der Förderung für die Umsetzungsberatung kommen selbstnutzende Eigentümer. Allerdings besteht gerade für Wohnungseigentümer ein erheblicher Beratungsbedarf, wenn es um die Installation von Ladestationen für Elektromobile geht. Wie berichtet macht das Wohnungseigentumsrecht solche Projekte bislang  kompliziert. Wie das NRW-Wirtschaftsministerium auf Anfrage mitteilte, prüft es deswegen zurzeit, ob eine Ausdehnung der Förderung auf Wohnungseigentumsgemeinschaften in Zukunft machbar ist.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland verfasst.

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