Fassadendämmung: Gut eingehüllt

Wer seine Fassade erneuert, muss auch dämmen. So will es das Gesetz. Durch die Dämmung soll dafür künftig Energie eingespart werden – die Heizkosten sollen entsprechend sinken. Etwa 35 Prozent des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs entfallen auf Gebäude – öffentliche, gewerbliche und Wohngebäude eingeschlossen.

Wer seine Fassade erneuert, muss auch dämmen. So will es das Gesetz. Durch die Dämmung soll dafür künftig Energie eingespart werden – die Heizkosten sollen entsprechend sinken. Etwa 35 Prozent des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs entfallen auf Gebäude – öffentliche, gewerbliche und Wohngebäude eingeschlossen.

Berlin. Damit die Klimaschutzziele bis 2030 erreicht werden und die CO2-Emmissionen sinken, sollen auch die Gebäude effizienter werden. Wenn Gebäude, so die Überlegung, dick eingehüllt sind, brauchen sie weniger Heizenergie, um auch im kalten Winter wohlig warme Innenräume zu garantieren. Und wenn das bisschen Heizenergie, das dank dicker Dämmung dann noch nötig ist, aus regenerativen und CO2-freien Quellen stammt, ist die Wärmewende fast geschafft.

Erreicht werden kann die jedoch nur, wenn vor allem die Bestandsgebäude energetisch auf Vordermann gebracht werden. Zwar kostet die Fassadendämmung die Hauseigentümer mächtig viel Geld. Der Einsatz soll sich aber dank der eingesparten Heizkosten amortisieren. Ob sich das Dämmen der Fassade tatsächlich lohnt oder nicht, hängt aber immer vom Einzelfall ab. Hauseigentümer sollten sich daher vor einer Fassadenrenovierung Rat von einem unabhängigen Energieexperten einholen.

Dämmen ist Pflicht – Grenze liegt bei zehn Prozent

Denn das Dämmen einfach unterlassen, darf man im Falle einer Renovierung nicht. Das schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor: Wird ein Bauteil erneuert oder ausgetauscht, muss es anschließend den vorgeschriebenen Wärmedurchgangskoeffizienten erreichen. Es sei denn, das Wohngebäude insgesamt überschreitet die Grenzwerte für den Jahres-Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust eines vergleichbaren Referenzgebäudes um nicht mehr als 40 Prozent.

Das muss per Berechnung nach den Vorschriften des GEG ermittelt werden. Ausgenommen sind Änderungen von Außenbauteilen, die nicht mehr als zehn Prozent der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe des Gebäudes betreffen. Wer nur Putzschäden in der Fassade ausbessert oder neu streicht, muss nicht dämmen. Wer mehr als zehn Prozent des Fassadenputzes ausbessert, muss dagegen die gesamte Fassade dämmen.

Ein Gesetz für alle – verschiedene Fördermöglichkeiten

Seit dem ersten November vergangenen Jahres regelt das neue Gebäudeenergiegesetz, wie private, institutionelle und kommunale Gebäude in der Bundesrepublik energetisch auf Vordermann gebracht werden. Dabei beziehen sich die Vorgaben vor allem auf die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard des Gebäudes. Das Gesetz hat damit die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst und deren Inhalte mit dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einer Vorschrift vereint.

Wer die Fassade seines Hauses energetisch saniert, kann bei der KfW oder BAFA einen Zuschuss oder Förderkredit beantragen: Wird die Fassadendämmung als Einzelmaßnahme durchgeführt und selbst finanziert, bezuschusst die BAFA die Sanierung mit 20 Prozent der förderfähigen Kosten – maximal 12.000 Euro. Voraussetzung ist allerdings ein Energieberater. Mit dem KfW-Programm 430 bezuschusst die KfW die Fassadendämmung im Rahmen einer Komplettsanierung mit bis zu 48.000 Euro. Auch hier ist die Einbindung eines Energieberaters Pflicht.

Zudem können Eigentümer über die KfW zinsgünstige Förderkredite mit Tilgungszuschuss beantragen: Im Programm 152 gibt es bis zu 50.000 Euro für die Einzelmaßnahme. Bei der Komplettsanierung nach KfW-Effizienzhaus-Standard greift das Programm 151 mit bis zu 120.000 Euro. Doch Achtung: Die KfW-Förderungen sollen demnächst überarbeitet werden.

zurück zum News-Archiv