Grunderwerbsteuer: Finanzminister beißen sich an Share Deals die Zähne aus

Es ist eine Frage der Gerechtigkeit: Während ein privater Eigentümer für den Kauf seiner Immobilie eine fünfstellige Grunderwerbsteuer berappen muss, zahlen große Immobilienkonzerne gar nichts. Sie umgehen die Steuer mit sogenannten Share Deals. Die Finanzminister der Länder wollten das ändern und haben zwei Jahre lang an einer Lösung gearbeitet. Herausgekommen ist fast nichts.

Es ist eine Frage der Gerechtigkeit: Während ein privater Eigentümer für den Kauf seiner Immobilie eine fünfstellige Grunderwerbsteuer berappen muss, zahlen große Immobilienkonzerne gar nichts. Sie umgehen die Steuer mit sogenannten Share Deals. Die Finanzminister der Länder wollten das ändern und haben zwei Jahre lang an einer Lösung gearbeitet. Herausgekommen ist fast nichts.

Düsseldorf. Die Finanzminister der Länder haben es offenbar nicht geschafft, eine verfassungskonforme Reform zur Verhinderung von Share Deals zu entwickeln. Das berichtet tagesschau.de unter Berufung auf Dokumente, die dem NDR vorliegen. Dabei handelt es sich um den Abschlussbericht, den die Arbeitsgruppe der Finanzministerkonferenz zu Share Deals erarbeitet hat. Er soll am Donnerstag (21. Juni) den Finanzministern vorgestellt und von ihnen beschlossen werden.

Wie tagesschau.de schreibt, schlägt der Bericht nur ein Reförmchen vor. Bislang ist die Rechtslage so: Wenn in großem Stil Immobilien gehandelt werden, veräußern die beteiligen Firmen nicht die Immobilien selbst, sondern Anteile an der Firma, welcher die Immobilien gehören. Werden maximal 95 Prozent der Unternehmensanteile verkauft, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Danach wartet der Investor 5 Jahre ab. Anschließend kann er die restlichen 5 Prozent hinzukaufen, ohne dass nachträglich noch eine Grunderwerbsteuer erhoben wird. Der Staat geht leer aus.

Grunderwerbsteuer: Die Großen zahlen oftmals gar nichts

Der Reformvorschlag der Finanzministerkonferenz soll nun lediglich die Zahlenwerte verändern: Demnach soll künftig schon beim Verkauf von 90 Prozent der Unternehmensanteile Grunderwerbsteuer fällig werden. Um die verbleibenden 10 Prozent steuerfrei erwerben zu können, müssten die am Deal Beteiligten 10 Jahre warten. Im Klartext heißt das: Die Share Deals würden keineswegs abgeschafft oder unterbunden. Sie würden lediglich ein wenig erschwert. Ob das die Nutzung des Steuerschlupfloches wirklich verringern würde, ist offen.

Bislang werden Share Deals durchaus fleißig genutzt. In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen finden sich Zahlen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zu diesem Thema. Demnach wurden im Jahr 2016 bei 36 Prozent der Verkäufe von Wohnungsportfolios mit mehr als 800 Wohnungen Share Deals eingesetzt, die unter der 95-Prozent-Grenze blieben. Hessens Finanzminister Schäfer geht davon aus, dass dem Fiskus durch das Steuerschlupfloch eine Milliarde Euro im Jahr verloren gehen.

Haus & Grund Rheinland kritisiert unzureichende Reformpläne

„In Nordrhein-Westfalen zahlt ein privater Käufer für sein Eigenheim 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer. Bei einem Reihenhaus für 300.000 Euro sind das stolze 19.500 Euro“, rechnet Prof. Dr. Peter Rasche vor. Der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland betont: „Diese hohen Summen erschweren gerade jungen Menschen den Sprung in die eigenen vier Wände ganz erheblich.“ Der Staat könne die Grunderwerbsteuer senken, ohne auf Steuereinnahmen verzichten zu müssen – wenn es keine Share Deals mehr gäbe.

„Es ist sehr bedauerlich, wenn die Finanzminister es nicht schaffen, die Share Deals durch eine Reform wirklich aus der Welt zu schaffen“, kommentiert Erik Uwe Amaya die Medienberichte. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland verwies dabei auch auf die angespannte Lage am Mietwohnungsmarkt: „Die privaten Kleinvermieter stellen in Deutschland mehr als 60 Prozent der Mietwohnungen zur Verfügung. Wenn diese kleinen Eigentümer bei der Grunderwerbsteuer weiterhin so kräftig abkassiert werden, tun sie sich mit Investitionen in dringend benötigten Wohnraum natürlich schwer.“

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland verfasst.

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