Grundsteuer: Offenbar doch keine Einigkeit unter den Ländern

Vor einem Monat hatten sich Bund und Länder auf Eckpunkte für eine Grundsteuer-Reform geeinigt. Inzwischen zeigt sich: Mit der Einigkeit ist es nicht weit her, Bayern und Niedersachsen wollen erneut verhandeln. Haus & Grund begrüßt das – denn die bisherigen Ergebnisse von Bund und Ländern waren wenig zielführend. Eine Reform der Grundsteuer muss nämlich einfach und aufkommensneutral sein.

Vor einem Monat hatten sich Bund und Länder auf Eckpunkte für eine Grundsteuer-Reform geeinigt. Inzwischen zeigt sich: Mit der Einigkeit ist es nicht weit her, Bayern und Niedersachsen wollen erneut verhandeln. Haus & Grund begrüßt das – denn die bisherigen Ergebnisse von Bund und Ländern waren wenig zielführend. Eine Reform der Grundsteuer muss nämlich einfach und aufkommensneutral sein.

Berlin. Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland unterstützt Forderungen der Länder Bayern und Niedersachsen nach neuen Verhandlungen über eine Reform der Grundsteuer. „Eine Reform nach den Eckpunkten, über die sich der Bund und die Länder vermeintlich geeinigt hatten, wäre viel zu kompliziert und zu teuer“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin.

Es gehe darum, dass die Kommunen 14 Milliarden Euro pro Jahr erhalten, damit diese für alle Bürger öffentliche Leistungen bereitstellen können, die nicht bereits über andere Steuern oder Gebühren finanziert werden. „Ein kompliziertes Verfahren, das Bodenwerte und fiktive Mieten einbezieht und tausender zusätzlicher Finanzbeamter bedarf, würde vollkommen über das Ziel hinausschießen und das Wohnen vielerorts weiter verteuern. Es reicht aus, eine zukünftige Grundsteuer allein an der Grund- und Gebäudefläche zu bemessen“, betonte Warnecke.

Wenn sich Bund und Länder nicht auf ein einfaches Flächenmodell einigen können, wäre nach Ansicht von Haus & Grund auch eine Abschaffung der Grundsteuer vertretbar. Bei einem gesamtstaatlichen Überschuss von 58 Milliarden Euro im vergangenen Jahr müsse diese Option ernsthaft in Erwägung gezogen werden.

Tipp: Wer im abgelaufenen Jahr Verluste aus Vermietung und Verpachtung hatte, kann noch bis zum Ende des Monats einen Grundsteuererlass beantragen. Hier finden Vermieter alle Informationen zum Antrag auf Grundsteuererlass.

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