Kommt eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden?

Pflichtversicherung gegen Elementarschäden?

Nach der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 wurden alsbald Rufe nach einer Pflicht für Hauseigentümer laut, sich gegen solche Elementarschäden versichern zu müssen. Geschehen ist bislang aber nichts, um das Thema ist es wieder ruhig geworden. Zu ruhig, wie die Landesregierungen von NRW und Baden-Württemberg finden. Sie starten gemeinsam einen neuen Anlauf für ein Gesetz.

Nach der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 wurden alsbald Rufe nach einer Pflicht für Hauseigentümer laut, sich gegen solche Elementarschäden versichern zu müssen. Geschehen ist bislang aber nichts, um das Thema ist es wieder ruhig geworden. Zu ruhig, wie die Landesregierungen von NRW und Baden-Württemberg finden. Sie starten gemeinsam einen neuen Anlauf für ein Gesetz.

Düsseldorf. Die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg machen sich gemeinsam im Bund für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden stark. Sie haben beschlossen, zusammen einen darauf gerichteten Entschließungsantrag in den Bundesrat einzubringen. Das hat die NRW-Staatskanzlei am Donnerstag (9. März 2023) mitgeteilt. Damit solle die Bundesregierung von der Länderkammer aufgefordert werden, kurzfristig einen konkreten Regelungsvorschlag zur Einführung einer bundeseinheitlichen Elementarschaden-Pflichtversicherung zu erarbeiten.

Dabei verweisen die Länder darauf, dass im Zuge des Klimawandels immer häufiger Extremwetterereignisse aufträten. Dagegen müsse man widerstandsfähiger werden. Die Pflichtversicherung wird als wichtiger Teil dessen angesehen. „Ein Warten auf bessere Zeiten – oder auf das nächste Großschadenereignis – ist keine Option“, sagte NRW-Justizminister Dr. Benjamin Limbach (Bündnis 90/Die Grünen). „An die Stelle öffentlicher Hilfen, die die Allgemeinheit trägt, muss eine systematische, bundesweite Risikoprävention durch eine Pflichtversicherung für Elementarschäden treten.“

Länder wollen Bundesregierung zum Handeln drängen

Enttäuscht ist man offenkundig von der Bundesregierung: „Wir haben bereits im Juni 2022 eine Zusage des Bundeskanzlers erhalten, das Thema anzugehen. Doch bis heute hat der Bund keine brauchbaren Lösungswege präsentiert“, beklagte NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst. „Es darf nicht sein, dass das Thema nur unmittelbar nach einer Katastrophe auf der Agenda steht und danach vergessen wird. Wir brauchen eine vorausschauende und verantwortungsbewusste Politik. Der Ball liegt beim Bund.“ Bisher ist rund die Hälfte der Hauseigentümer in Deutschland gegen Elementarschäden versichert.

Ob der Bundesrat den Antrag aus NRW und Baden-Württemberg wirklich beschließen wird, ist zwar noch offen, allerdings nicht unwahrscheinlich. Immerhin hatte sich die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) bereits im Juni 2022 klar für die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden ausgesprochen. „Nur eine bundesweite Regelung erscheint sachgerecht, weil Naturkatastrophen nicht an den Ländergrenzen halt machen“, wie die NRW-Staatskanzlei dazu schreibt. Eine Aufforderung durch den Bundesrat muss allerdings noch immer kein zeitnahes Handeln der Bundesregierung zur Folge haben.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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