Vermieten mit dem Makler: Expertise und Beratung sind gefragt

Gerade für private Vermieter hat die Auswahl des Mieters einen hohen Stellenwert. Nicht jeder kann oder möchte das selbst übernehmen – zum Beispiel weil ein Mietobjekt weit entfernt ist oder man für den ganzen Aufwand keine Zeit hat. Die Lösung ist die Beauftragung eines Maklers – aber wie findet man den Richtigen? Was ist zu beachten? Wir geben Vermietern Tipps zur Maklerbeauftragung.

Gerade für private Vermieter hat die Auswahl des Mieters einen hohen Stellenwert. Nicht jeder kann oder möchte das selbst übernehmen – zum Beispiel weil ein Mietobjekt weit entfernt ist oder man für den ganzen Aufwand keine Zeit hat. Die Lösung ist die Beauftragung eines Maklers – aber wie findet man den Richtigen? Was ist zu beachten? Wir geben Vermietern Tipps zur Maklerbeauftragung.

Berlin. Private Vermieter legen Wert auf langfristige Mietverhältnisse und auf ein gutes Verhältnis zum Mieter. Entsprechend wichtig ist ihnen die Auswahl der Mieter. Wer über viel Erfahrung mit Immobilien verfügt, vor Ort ist und den Aufwand nicht scheut, kann die Vermietung selbst in die Hand nehmen. Doch viele Eigentümer nutzen dafür die Dienstleistungen eines erfahrenen Maklers.

Für sie besteht die erste Hürde darin, einen seriösen Makler zu finden, dem sie ihre Immobilie anvertrauen. Dabei sollten sie die folgenden fünf Aspekte besonders im Blick haben. 1. Qualitätszeichen: Die Tatsache, dass die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist, birgt für potenzielle Auftraggeber Unsicherheiten. Eine Gewerbeerlaubnis allein ist wenig aussagekräftig.

Fragen Sie vor der Auftragsvergabe nach anerkannten Ausbildungen, beispielsweise zum Immobilienkaufmann oder -fachwirt, nach Zertifikaten (DIN EN 15733, TÜV oder Dekra) und nach Weiterbildungen. Referenzen und positive Online-Bewertungen, eine mehrjährige Unternehmensgeschichte und die Mitgliedschaft in einem Makler-Verband sind weitere Qualitätszeichen.

2. Ortskenntnis

Neben der fachlichen Expertise ist die Marktnähe ein wichtiges Auswahlkriterium. Nur wer Angebot und Nachfrage auf dem lokalen Wohnimmobilienmarkt kennt und über eventuell geltende gesetzliche Vorgaben auf dem Laufenden ist, kann realistisch einschätzen, welcher Mietpreis erreichbar und mit welchem Vermittlungszeitraum zu rechnen ist.

Ein seriöser Makler nimmt sich Zeit, in finanzieller und juristischer Hinsicht fundiert zu beraten und seine Vermarktungsstrategie zu erläutern. Wie in jedem anderen Dienstleistungsverhältnis gilt auch hier: Nicht jeder Kunde will jedes Detail mitentscheiden, aber jeder Kunde muss wissen, um welche Details es geht.

3. Infrastruktur

Für beide Seiten hilfreich ist, wenn der Makler im Beratungsgespräch seine Arbeitsweise erläutert. Verfügt er über ein Büro mit mehreren Mitarbeitern oder einen großen Kundenstamm potenzieller Interessenten, so können Sie auf eine rasche Abwicklung oder auch eine zielgerichtete Ansprache bestimmter Personengruppen hoffen. Arbeitet der Makler in einem größeren Netzwerk beispielsweise mit Gutachtern, Anwälten oder Energieberatern zusammen, so erspart Ihnen das unter Umständen zusätzliche Wege.

4. Transparenz: Für Ehrlichkeit und Transparenz spricht, wenn ein Makler für ihn erkennbare Mängel in der Mietsache oder Hindernisse bei der Vermietung frühzeitig thematisiert und im Idealfall Lösungsvorschläge unterbreitet. Auch die fällige Provision und alle entstehenden Kosten sollte der Makler aktiv ansprechen. Verfügt der Makler über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, dann sind Sie als Eigentümer auf der sicheren Seite, wenn ihm ein Fehler unterläuft, den ein Mieter später zum Anlass für eine Schadensersatzklage nimmt.

5. Kundenorientierung

Wenn dann noch der Service stimmt, das Exposé Ihren Vorstellungen entspricht oder bei Bedarf auch noch verändert wird, wenn die Kollegen im Büro bei Rückfragen gut erreichbar und hilfsbereit sind, Besichtigungstermine verlässlich organisiert und durchgeführt werden, dann ist der Schritt zur erfolgreichen Vermietung ein kleiner.

Wie viel Leistung hätten S‘ denn gern? Allgemeinauftrag: Mehrere Makler können gleichzeitig mit der Vermarktung der Immobilie beauftragt werden. Keiner von ihnen verpflichtet sich zu besonderen Aktivitäten, um die Vermietung voranzutreiben. Auch der Eigentümer selbst ist dazu berechtigt, Interessenten zu akquirieren und einen Mietvertragsabschluss herbeizuführen.

Einfacher Alleinauftrag: Nur ein einziger Makler wird mit der Vermietung der Immobilie beauftragt. Die Möglichkeit der Vermietung durch den Eigentümer bleibt jedoch grundsätzlich offen. Qualifizierter Alleinauftrag: Ausschließlich der beauftragte Makler darf Interessenten für die Immobilie akquirieren und einen Mietvertragsabschluss herbeiführen, Eigengeschäfte und Direktabschlüsse sind also verboten. In einem solchen Auftragsverhältnis ist der Kunde extrem streng gebunden.

Tipp:

Vermieter können die angefallene Maklerprovision bei der Steuer vollständig von den Einnahmen durch Vermietung absetzen und so die Steuerlast reduzieren.

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