Wohngeld wird 2025 deutlich erhöht

Wohngeld wird 2025 deutlich erhöht

Das Wohngeld unterstützt Menschen mit niedrigeren Einkommen bei den Wohnkosten: Mieter erhalten einen Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer den sogenannten Lastenzuschuss. Seit der letzten Wohngeldreform muss die Höhe der Zuschüsse regelmäßig überprüft werden – alle zwei Jahre. Zum Beginn des neuen Jahres ist es wieder so weit, die Zahlen sind jetzt bekannt.

Das Wohngeld unterstützt Menschen mit niedrigeren Einkommen bei den Wohnkosten: Mieter erhalten einen Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer den sogenannten Lastenzuschuss. Seit der letzten Wohngeldreform muss die Höhe der Zuschüsse regelmäßig überprüft werden – alle zwei Jahre. Zum Beginn des neuen Jahres ist es wieder so weit, die Zahlen sind jetzt bekannt.

Berlin. Das Bundeskabinett hat im Umlaufverfahren beschlossen, zum 1. Januar 2025 das Wohngeld zu erhöhen. Der monatliche Zuschuss zu den Wohnkosten der Wohngeldempfänger steigt dann um 15 Prozent bzw. 30 Euro. Das hat das Bundesbauministerium mitgeteilt. Die Anpassung kommt nicht überraschend: Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein reformiertes Wohngeldgesetz, das eine Anpassung der Wohngeldhöhe alle zwei Jahre vorsieht. Daher steht zum Jahr 2025 turnusgemäß eine Anpassung an.

Dass diese Anpassung nun ziemlich hoch ausfällt, begründet Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) mit der Veränderung der wirtschaftlichen Bedingungen seit der letzten Wohngelderhöhung zum Januar 2023: „Seitdem ist vieles teurer geworden. Die Menschen geben heute deutlich mehr Geld für Miete, Energie und die Waren des täglichen Bedarfs aus.“ Das Wohngeld bemisst sich je nach Haushalt individuell an der Höhe des Haushaltseinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Wohnkostenhöhe.

Das Bundesbauministerium geht davon aus, dass bundesweit rund 1,9  Millionen Haushalte im kommenden Jahr Wohngeld erhalten können. Wer in Nordrhein-Westfalen lebt, kann mit dem Wohngeldrechner der Landesregierung online feststellen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Die Antragstellung kann dann auch gleich über dieses Online-Portal erfolgen. Die Anpassung des Wohngeldes zum 1. Januar 2025 muss nach dem Kabinettsbeschluss noch vom Gesetzgeber beschlossen werden, der Bundesrat ist beteiligt.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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